AGB's

Exemplar für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                             ( Bitte sorgfältig aufbewahren ! )
Anmeldung / Abmeldung / Abmeldefristen
Die Schülerinnen und Schüler sind für das jeweils laufende Semester zum Gitarrenunterricht angemeldet.
Ohne Abmeldung läuft die Anmeldung für das kommende Semester weiter.
muss die Abmeldung schriftlich ( E-Mail ) bis spätestens am 15. Juni eingegangen sein.

muss die Abmeldung schriftlich ( E-Mail ) bis spätestens am 15. Dezember eingegangen sein.

Abmeldungen nach diesen Fristen nach 15. Juni / nach 15. Dezember können für die Bezahlung des Schulgeldes nicht berücksichtigt werden, und haben die Entrichtung des Schulgeldes für die ersten 5 Lektionen des kommenden Semesters zur Folge, wobei der Unterricht, auf Grund der Abmeldung,
mit dem Ende des laufenden Semesters beendet wird.

Abmeldungen während des laufenden Semesters ( im Frühjahr/Sommer-Semester nach den Sportferien / im Herbst/Winter-Semester nach den Sommerferien ) können für die Bezahlung des Schulgeldes nicht berücksichtigt werden, und haben, da der Platz für das gesamte Semester reserviert wurde,
die Entrichtung des gesamten Semesterschulgeldes zur Folge.

Unterrichtszeitpunkt
Ebenso wie die Anmeldung weiter läuft, bleibt auch der Unterrichtszeitpunkt im neuen Semester bestehen, sofern uns keine Mitteilung gemacht wurde.
Hinweis zum Ändern der Unterrichtszeit:
Wir bitten darum, nach Erhalt des neuen Stundenplans der öffentlichen Schule, zu kontrollieren,
ob der Zeitpunkt für den Gitarrenunterricht beibehalten werden kann, oder ob ein neuer
Zeitpunkt gefunden werden muss. Wir bitten um eine möglichst frühzeitige Mitteilung.
Sollte es zu Ausfällen kommen, weil Abklärungen für einen neuen Unterrichtszeitpunkt im Gang sind, kann die Gitarrenschule Vogelsang die Verantwortung dafür nicht übernehmen.
Aus diesem Grund ausgefallene Stunden können nicht vergütet werden.
Unterricht / Eingabefristen
Die Unterrichtstage und Unterrichtszeiten sind dem Semesterplan der Gitarrenschule Vogelsang 
zu entnehmen.
Gitarrenstunden, welche nicht besucht werden können, gelten als verfallen.
Verschiebungen von Gitarrenstunden sind nicht möglich.
Hinweis auf Eingabefristen:
Es besteht die Möglichkeit, der Gitarrenschule Vogelsang, bis zum 15. Juni / 15. Dezember
des laufenden Semester, Absenzen im folgenden Semester ( z.B. wegen abweichender 
Feriendaten u.s.w. ) mitzuteilen.
Diese Stunden werden dann nicht in den Stundenplan aufgenommen, und nicht verrechnet.
Auf Grund von Mitteilungen die nach diesen Eingabefristen ( nach 15. Juni / nach 15. Dezember )
bei uns eingehen, können keine Anpassungen mehr vorgenommen werden, da die schriftlichen
Arbeiten für das kommende Semester bereits in Arbeit sind. 
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Sollten Verschiebungswünsche von Seiten der Gitarrenschule Vogelsang erfolgen,
werden die Gitarrenstunden vor- oder nachgeholt, beziehungsweise vergütet.

Es kann vorkommen, dass Unterrichtsstunden, nach vorhergehender Mitteilung, von einer stellvertretenden Lehrperson erteilt werden.
Ferienkalender und Semesterplan:
Es gilt grundsätzlich der Ferienkalender der Schulen der Stadt Zürich.
Die bestehenden Abweichungen können dem Semesterplan der Gitarrenschule Vogelsang entnommen werden. Der Semesterplan der Gitarrenschule Vogelsang wird immer vor Semesterbeginn per Post zugestellt.
Schulschliessungen
Die Gitarrenschule Vogelsang bietet ihren Schülerinnen und Schülern ein Homeschooling an.
Sollte es zu staatlich angeordneten Betriebs-/Schulschliessungen kommen, wird dieses bedürfnisgerecht ausgebaut.
Die Gitarrenschule Vogelsang entscheidet dann über die Inhalte der neuen Beiträge, wobei sie darauf achtet, dass für alle Altersgruppen geeignete Beiträge enthalten sind.

Hinweis:
Da die Gitarrenschule Vogelsang ein Kulturbetrieb ist, können möglicherweise von den öffentlichen Schulen abweichende gesetzliche Grundlagen gelten.
Die Gitarrenschule Vogelsang bietet aus stundenplantechnischen Gründen, sowie aus Gründen der
Bild- und Tonqualität
keinen Online-Unterricht an !
Die Eltern, Schülerinnen und Schüler anerkennen den Ausbau des Homeschooling-Angebots
bei Schulschliessung als vollwertigen Ersatz für den Präsenzunterricht !
Es können keine Vergütungsansprüche in Bezug auf das Schulgeld geltend gemacht werden.

Schulgeld
Der Stundenansatz wird zum Unterrichtsbeginn festgelegt.
Dieser kann jederzeit, auf der Seite der Gitarrenschule Vogelsang www.gitarrenschule-zuerich.ch
unter Auskunft, eingesehen werden.
Die Stundenanzahl ist dem Semesterplan der Gitarrenschule Vogelsang zu entnehmen.
Hinweis:
Das Frühjahr/Sommer-Semester und das Herbst-/Winter-Semester weichen in der Stundenzahl,
auf Grund der unterschiedlichen Feiertage und Ferientage, voneinander ab.
Dies führt zu unterschiedlichen Schulgeldern.
Pro Semester wird eine Rechnung, zusammen mit dem Semesterplan, per Post zugestellt.
Das Fälligkeitsdatum ist im Frühjahr/Sommer-Semester, der 1. März,
im Herbst/Winter-Semester, der
1. September.
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Bearbeitungsgebühren
Die Gitarrenschule Vogelsang versendet die 1. und die 2. Zahlungserinnerung per E-Mail,
mit zusätzlicher Benachrichtigung per SMS, ohne Bearbeitungsgebühren zu erheben.

Für alle weiteren Zahlungseinladungen, welche per Post/Einschreiben zugestellt werden,
werden Bearbeitungsgebühren in der Höhe von SFR. 30.- erhoben.
Bei Betreibungen, Schlichtungsverfahren oder Gerichtsverhandlungen werden dem Schuldner
sämtliche Kosten, zuzüglich Kosten für einen allfälligen Arbeitsausfall, belastet.
Hinweis:
Während dem laufenden Semester werden möglicherweise keine Zahlungserinnerungen
versendet, sodass diese also erst nach Semesterende, möglicherweise in den Ferien, eintreffen.

Schadenfall
Die Gitarrenschule Vogelsang hat eine Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung.
Bei einem Schadenfall wird erst geprüft, ob die Schadendeckung durch eine Versicherung von Seiten der Schülerschaft gegeben ist.
Sollte ein Sachschaden durch die Hausrat-Versicherung der Gitarrenschule Vogelsang getragen werden, werden dem Schadenverursacher die Kosten für den Selbstbehalt übertragen.
Benachrichtigungen
Um einen Beitrag zum Überblick über die wichtigen Daten und Fristen zu leisten,
versendet die Gitarrenschule Vogelsang, zweimal im Jahr, im Frühjahr/Sommer-Semester am 15.Mai,
und im Herbst/Winter-Semester am 15. November, per E-Mail eine Benachrichtigung.

Darin enthalten sind folgende Hinweise:
1. Hinweis auf die bevorstehende Abmeldefrist.
   Begründung: Damit soll ein verpassen der Abmeldefrist vermieden werden.
2.
Hinweis auf mögliche Verschiebungswünsche der Unterrichtszeit.
   Begründung: Sollte der Gitarrenschule Vogelsang nicht frühzeitig mitgeteilt werden, dass ein neuer
   Unterrichtszeitpunkt gebraucht wird, kann dies zu Ausfällen führen.
3.
Hinweis auf die Eingabefrist für Absenzen im kommenden Semester.
   Begründung: Im Nachhinein können keine Anpassungen mehr vorgenommen werden.

Mitteilungen an die Gitarrenschule Vogelsang
Da wir die Unterrichtszeit vollumfänglich der Musik widmen wollen, bitten wir darum,
Mitteilungen, die den Stundenplan, den Semesterplan, oder das Schulgeld betreffen,
schriftlich, per E-Mail, an uns zu richten.
Während der Unterrichtszeiten können wir keine Anrufe annehmen oder Mitteilungen beantworten.
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Umsetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Um jeglicher Ungleichbehandlung vorzubeugen, weisen wir darauf hin,
dass die Gitarrenschule Vogelsang
keine Ausnahmeregelungen gewähren kann.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
immer wortgetreu umgesetzt.
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden,
und erkläre mich damit einverstanden.
Zürich, den
Die Gitarrenschule Vogelsang
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